Vergaberichtlinien
Wichtiger Hinweis zu Wohngemeinschaften
Bitte beachte: In unseren Wohnanlagen ist keine geschlechtergetrennte Vergabe von Wohngemeinschaften möglich. Aufgrund der sich ständig ändernden Belegungssituation und der begrenzten Kapazitäten können keine ausschließlich weiblichen oder männlichen Wohngemeinschaften angeboten werden.
Regelungen zur Vergabe von Unterkünften
1. Anspruch auf ein Wohnplatzangebot
a. Vorrangig können sich eingeschriebene Studierende bestimmter Hochschulen im Zuständigkeitsbereich der Wohnanlage um einen Platz bewerben. Besonders berücksichtigt werden Personen im Grundstudium.
b. Wissenschaftliche Mitarbeitende, Personen in der Promotion oder im Referendariat können ebenfalls berücksichtigt werden, sofern ausreichend Kapazitäten vorhanden sind und keine Studierenden leer ausgehen.
c. Verbleiben nach der Vergabe an Studierende freie Plätze, können bis zu 15 % der Gesamtkapazität an Personen ohne Hochschulzugehörigkeit vergeben werden. Diese Mietverhältnisse sind zeitlich befristet, preislich am ortsüblichen Mietniveau orientiert und können nur einmalig um ein Semester verlängert werden, sofern weiterhin keine ausreichende studentische Nachfrage besteht.
2. Bewerbung und Bearbeitungsablauf
Die Unterkunftsvergabe erfolgt über die HEBERGER Immobilien GmbH. Anträge müssen über das digitale Bewerbungsformular eingereicht werden, das hier auf unserer Website zur Verfügung steht.
Für Landau gelten die Stichtage 01. März und 01. September.
Eine Bewerbung ist auch dann zulässig, wenn noch keine Studienplatzzusage vorliegt. Erforderliche Nachweise – etwa medizinische Unterlagen oder ein Schwerbehindertenausweis – sollten direkt hochgeladen werden, sofern sie relevant sind.
3. Grundprinzipien der Platzvergabe
3.1 Bevorzugte Gruppen
Es gibt bestimmte Personengruppen, die aufgrund ihrer Lebenssituation vorrangig berücksichtigt werden:
- Studierende mit einer schweren Behinderung
Nachweisbar durch amtliche Dokumente mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. - Studierende mit eigenem Kind
- Internationale Studierende. Mindestens ein Viertel aller Plätze ist für diese Gruppe vorgesehen.
- Studierende, die BAföG erhalten
- Alle weiteren Bewerberinnen und Bewerber, bei denen unter anderem die Entfernung zum Studienort eine Rolle spielt
- Nicht-Studierende, jedoch nur dann, wenn die Zahl der Studierendenbewerbungen nicht ausreicht
Es wird zudem darauf geachtet, dass verschiedene Herkunftsgruppen ausgewogen vertreten sind und eine faire Verteilung innerhalb der Wohngebäude besteht.
Bei BAföG-Angaben gilt das Vertrauens- bzw. Selbstauskunftsprinzip.
4. Dauer der Wohnzeit
a. Grundsätzlich kann man bis zu sechs Semester in den Wohnanlagen leben.
b. Eine längere Wohnzeit ist unter bestimmten Bedingungen möglich – zum Beispiel:
- bei Schwerbehinderung bis zum Studienende,
- bei besonderer sozialer oder wirtschaftlicher Lage um bis zu vier Semester,
- bei internationalen Studierenden um maximal ein Semester,
in der Abschlussphase des Studiums um zwei Semester.
5. Vorgehen bei der Auswahl
Die Zuteilung erfolgt durch die zuständige Verwaltung. Wenn nach der Bevorzugung besonders förderungswürdiger Bewerberinnen und Bewerber mehr Interessierte als Plätze vorhanden sind, wird zur Wahrung der Fairness ein Losverfahren durchgeführt.